FAQ

Entscheidungsfindung:

Im FIAT Financing Store finden Sie ausschließlich zertifizierte FIAT-Vertragspartner aus dem FIAT-Händlernetz in Deutschland.
Aktuell sind die üblichen Laufzeit- und Laufleistungskombinationen möglich. Bei Interesse an anderen Kilometerlaufleistungen oder an anderen Laufzeiten bitten wir Sie, Ihren bevorzugten FIAT-Vertragspartner zu kontaktieren.
Ihre Leasingsonderzahlung können Sie bei allen Online-Angeboten im FIAT Financing Store anpassen. Die monatliche Leasingrate wird nach Ihrer Eingabe in der Angebotsübersicht im Feld „Ihre Leasingsonderzahlung“ sofort umgerechnet.
Überführungskosten sind die Kosten, die dem FIAT-Vertragspartner für die Überführung des Fahrzeugs vom Werk bis zum Autohaus entstehen. Dazu gehören Logistik- bzw. Transportkosten, die mit dem Transport zusammenhängenden Versicherungskosten, die Kosten für eine gründliche Außen- und Innenreinigung sowie die erste Inspektion vor der Auslieferung an den Kunden. Im FIAT Financing Store ist für Sie in jedem Angebot klar ausgewiesen, ob die Überführungskosten inkludiert sind oder nicht. Je nach Angebot sind in die Überführungskosten auch die Kosten für die Zulassung des Fahrzeugs eingerechnet.
Aktuell können Sie über diese Plattform noch keine Fahrzeuge in Zahlung geben. Falls Sie dies wünschen, kontaktieren Sie bitte den FIAT-Vertragspartner Ihrer Wahl für ein individuelles Angebot.
Bitte stimmen Sie mit dem von Ihnen ausgewählten FIAT-Vertragspartner einen Termin für die Zulassung und Auslieferung des Fahrzeugs ab.
Aktuell ist eine Lieferung nicht im Umfang unseres Online Angebots enthalten. Sollte Sie eine Lieferung zu Ihnen nach Hause wünschen, dann sprechen Sie den von Ihnen ausgewählten FIAT-Vertragspartner unbedingt darauf an, bevor Sie den Leasingvertrag unterschreiben.
Im FIAT Financing Store finden Sie unter https://financing.fiat.store/konfigurator alle Fahrzeuge, die Sie selbst konfigurieren können.
Im FIAT Financing Store werden aktuell nur Neuwagen und Vorführwagen angeboten. Falls Sie sich für ein Gebrauchtfahrzeug interessieren, empfehlen wir Ihnen die Gebrauchtwagenangebote auf https://www.spoticar.de/
Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, alle während der Laufzeit erforderlichen Wartungen bei einem FIAT-Vertragspartner durchführen zu lassen. Eine Reparatur (z.B. im Falle eines Unfallschadens) muss in einer vom Hersteller autorisierten FIAT-Fachwerkstatt durchgeführt werden.
Die Herstellergarantie beträgt 2 Jahre ab Erstzulassungsdatum. Mit einem Servicevertrag kann diese Garantie für die gesamte Laufzeit Ihres Leasingvertrages verlängert werden. Bitte informieren Sie sich direkt auf www.fiat.de über die entsprechenden Serviceverträge oder fragen Sie Ihren FIAT-Vertragspartner.
Aktuell ist dies online noch nicht möglich. Ihr FIAT-Vertragspartner unterbreitet Ihnen aber gerne ein für Sie passendes Angebot. Ggf. in Verbindung mit einem Servicevertrag oder mit einer Zubehörfinanzierung.
Unsere Leasing-Angebote im FIAT Financing Store richten sich an Privatkunden. Wenn Sie als Gewebetreibender Interesse an einem unserer im FIAT Financing Store angebotenen Fahrzeuge haben, können sie diese trotzdem ausschließlich als Privatperson wahrnehmen. Sollten Sie an einem gewerblichen Leasing interessiert sein, wenden Sie sich für ein auf Sie individuell zugeschnittenes Leasingangebot bitte direkt an den angebotsgebenden Händler. Weitere Gewerbekundenangebote finden Sie auch bei unserem Partner Free2Move Lease. Bei weiteren Fragen zum gewerblichen KM-Leasing nutzen Sie bitte das folgende Kontaktformular.

Zubehör, welches Sie im Rahmen des Leasingvertrags erworben haben, können Sie bei Bedarf nach Vertragsende behalten. Sprechen Sie vor der Rückgabe Ihres Fahrzeugs diesbezüglich am besten direkt mit Ihrem FIAT-Händler und klären Sie ab, ob ggf. eine professionelle Demontage notwendig ist. Bitte beachten Sie, dass Sie am Ende der Vertragslaufzeit das Fahrzeug immer im Originalzustand zurückbringen müssen. Ggf. entstandene Schäden bei unprofessioneller (De-)Montage oder fehlende Originalteile können Ihnen im Nachhinein in Rechnung gestellt werden.

Zum Leasingvertrag:

Beim Leasing zahlen Sie nur für die Nutzung des Fahrzeugs über die im Vertrag festgehaltene Zeitspanne und Laufleistung. Sie werden dabei nicht Eigentümer des Fahrzeugs. Das Fahrzeug bleibt über die gesamte Leasingdauer im Besitz des Leasinggebers - in diesem Fall der Stellantis Financial Service. Bei Leasing gibt es zwei Vertragsarten: Den Leasing-Kilometervertrag und den Leasing-Restwert-Vertrag. Im FIAT Financing Store bieten wir Ihnen den Leasing-Kilometervertrag an. Beim Kilometerleasing entscheiden Sie sich für eine bestimmte Kilometer-Laufleistung, die Sie in der vereinbarten Leasingzeit voraussichtlich fahren werden. Am Ende der Vertragszeit wird die vereinbarte Kilometerlaufleistung mit der tatsächlichen Kilometerlaufleistung abgeglichen. Damit Sie einen ausreichenden Spielraum haben, bleiben 2.500 Mehr- bzw. Minderkilometer von der Berechnung ausgenommen. Die Kosten für Mehrkilometer bzw. die Vergütung für Minderkilometer sind in Ihrem Leasingvertrag ausgewiesen sind Ihnen damit schon im Vorhinein bekannt. Die Nachberechnung der Mehrkilometer bzw. die Vergütung für Minderkilometer erfolgt durch die Stellantis Financial Service. Alle Informationen zur Berechnung der sogenannten Mehr- und Minderkilometer finden Sie auf der ersten Seite Ihres Leasingvertrags bei den Leasingeinzelheiten.
Eine Anpassung der vereinbarten Kilometerlaufleistung bei voraussichtlich deutlich höherer oder deutlich geringerer Laufleistung ist möglich. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihren FIAT-Vertragspartner.
Sie schließen einen Leasingvertrag mit der Stellantis Financial Services ab. Lernen Sie uns gerne unter www.stellantis-financial-services.de genauer kennen.
Seit vielen Jahren erfreut sich Privatleasing Jahr für Jahr einer immer größer werdenden Beliebtheit.

Das Vorurteil, dass Leasing vor allem bzw. nur im gewerblichen Bereich für den Leasingnehmer vorteilhaft ist, hält sich hartnäckig, entspricht aber nicht den Tatsachen. Zwar können sich Privatleute mit einem Leasingfahrzeug keine steuerlichen Vorteile verschaffen wie Unternehmen und Selbstständige mit gewerblichen Leasingverträgen, trotzdem gibt es eine Reihe von relevanten Argumenten, die Leasingverträge auch für Privatpersonen sehr attraktiv macht.

Im Gegensatz zum Kauf oder einer Teil- oder Vollfinanzierung eines Fahrzeugs binden Sie beim Privatleasing kein Kapital, da Sie nie den vollen Anschaffungspreis für das Fahrzeug zahlen.

Mit Leasing können Sie sich zudem bequem und leicht „mehr Auto“ leisten – denn statt den vollen Kaufpreis für z. Bsp. ein Schiebedach, ein attraktives Fahrassistenzsystem, eine höhere Motorisierung oder für eine bessere Ausstattungsvariante bezahlen Sie lediglich den Nutzen während der Vertragslaufzeit Ihres Leasingvertrages – und dies mit nur einer geringfügig höheren monatlichen Rate.

Neben einem komfortabel ausgestatteten Fahrzeug profitieren Sie bei Leasing aufgrund der kürzeren Nutzungsdauer des Fahrzeugs immer von der neuesten und effizientesten Technik.

Leasing bietet Ihnen ein hohes Maß an Planungssicherheit, da die monatlichen Kosten z.B. im Vergleich zum Gebrauchtwagenkauf besser planbar sind. Um den Verkauf des Fahrzeugs müssen Sie sich ebenfalls nicht kümmern - am Ende der Vertragslaufzeit geben Sie Ihr Fahrzeug einfach an den FIAT-Vertragspartner zurück, der Ihnen das Fahrzeug ausgeliefert hat.
Der FIAT-Vertragspartner, bei dem Sie das Fahrzeug übernommen haben, ist Vertragspartner der Stellantis Financial Service. Im Leasingvertrag ist definiert, dass Sie Ihr Fahrzeug am Ende des Leasingvertrages bei diesem Händler zurückgeben. Mit dem Einverständnis des ausliefernden Vertragspartners kann die Rücknahme des Leasing-Fahrzeugs durch einen FIAT-Vertragspartner in der Nähe Ihres neuen Wohnortes erfolgen.
Im Rahmen der Vertragserstellung erteilen Sie uns die Erlaubnis, die monatliche Rate per SEPA Lastschriftmandat von Ihrem Girokonto einzuziehen. Eine alternative Zahlungsweise ist aktuell nicht vorgesehen.
Zur Prüfung der Kreditvergabe erfassen wir persönliche, berufliche und finanzielle Daten und benötigen einen aktuellen Gehaltsnachweis. Im Detail fragen wir nach Nationalität, Geburtsland, Geburtsdatum, Geburtsort, Mobilfunknummer, Familienstand und Anzahl der Personen im Haushalt.

Ferner ist die Angabe Ihrer vollständigen Anschrift, dem Tag des Einzugs sowie die Wohnart (Eigentum, Miete, bei den Eltern) notwendig. Da Sie einen Antrag auf das Leasen eines Fahrzeugs stellen, muss für die Stellantis Financial Services als Leasinggeber Ihre Identität überprüft werden.

Hierzu benötigen wir ein amtliches maschinenlesbares Ausweisdokument, die Ausweisnummer, die Ausweisart, die ausstellende Behörde sowie das Ausstellungsdatum. Die Annahme eines Leasingvertrages hängt maßgeblich auch von der finanziellen Situation des Antragstellers ab. Falls vorhanden, ist auch die Angabe Ihrer Steueridentifikationsnummer nötig. Des Weiteren benötigen wir Informationen zu Ihrem Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis (unbefristet, befristet, selbstständig etc.), dem Beginn der Beschäftigung, der Branche, Ihrer Berufsbezeichnung, der von Ihnen ausgeübten konkreten Tätigkeit und Ihrem Arbeitgeber (Name, Anschrift und Telefonnummer). Ihr monatliches Netto-Einkommen ist mit einem entsprechenden Gehaltsnachweis nachzuweisen, den Sie hochladen können. Im nächsten Schritt wird Ihre Bankverbindung abgefragt, damit Ihre monatlichen Leasingraten über das SEPA Lastschriftverfahren eingezogen werden können.
Sie benötigen einen gültigen, maschinenlesbaren Personalausweis oder Reisepass. Möchten Sie sich mit Ihrem Reisepass identifizieren wird eine Meldebescheinigung benötigt, da Ihr Reisepass keine Informationen zu Ihrer aktuellen Adresse enthält. Darüber hinaus benötigen wir einen aktuellen Gehaltsnachweis (nicht älter als 3 Monate).
Zur Vertragserstellung und nach Vertragsabschluss werden die Daten ausschließlich und soweit notwendig im Sinne der Vertragserfüllung mit dem ausgewählten FIAT-Vertragspartner und FIAT (FCA Germany GmbH) geteilt. Ihre Daten werden ausschließlich für den konkret angefragten Vertrag bewertet und gespeichert. Ob Sie Ihre Daten der Bank und den angesprochenen Partnern über die Vertragserstellung hinaus zu weiterführenden Marketing- und Marktforschungszwecken übermitteln möchten, entscheiden Sie nachdem Sie Ihren Account auf der Online Financing Plattform erstellt haben.
Die Identitätsprüfung und damit einhergehende digitale Unterzeichnung Ihres Leasingvertrags wird mit unserem Partner IDnow durchgeführt. Hier finden Sie alle Fragen und Antworten zum genauen Ablauf der Identitätsprüfung. Wenn Sie wissen möchten, ob sich ein im EU- oder Nicht-EU-Ausland ausgestelltes Ausweisdokument für die BAFIN-konforme Identitätsprüfung qualifiziert, finden Sie hier alle gültigen Dokumente.
Sollte die Identifizierung via IDnow über den Browser aus technischen Gründen nicht möglich sein, laden Sie sich bitte die IDnow App aus dem App Store bzw. Play Store herunter und führen Sie die Identifizierung über Ihr Smartphone durch. Sollte auch das nicht funktionieren, ist ein Online-Vertragsabschluss nicht möglich. In diesem Fall kontaktieren Sie bitte Ihren bevorzugten FIAT-Vertragspartner, um den Leasingvertrag vor Ort abzuschließen.
Wir sind i.S. des Verbraucherschutzes verpflichtet, jede Leasinganfrage gründlich zu prüfen.

Dies bedeutet, dass für eine private Anfrage die Angaben im Vertrag, die Einkommensverhältnisse, sowie eine SCHUFA-Auskunft bewertet werden. Weitergehende Aussagen zu Ihrem individuellen Leasingvertrag können nur auf Basis Ihrer konkreten Anfrage getroffen werden. Sollten wir Ihnen im Rahmen des Online Financing keinen Leasingvertrag anbieten können, zögern Sie bitte nicht, den von Ihnen ausgewählten Händler zu kontaktieren, um alle Möglichkeiten abzuklären.
Wir sind i.S. des Verbraucherschutzes verpflichtet jede Kredit- oder Leasinganfrage gründlich zu prüfen. Dies bedeutet, dass für eine private Anfrage die Angaben im Vertrag, die Einkommensverhältnisse, sowie eine SCHUFA-Auskunft bewertet werden und je nach Bonität eine Leasing-Sonderzahlung oder ein Bürge erforderlich sein kann. Weitergehende Aussagen können nur auf Basis einer konkreten Anfrage getroffen werden.
Mit der Anfrage für einen Leasingvertrag wird die Genehmigung zur Einholung einer Auskunft bei der SCHUFA von Ihnen erteilt. Die SCHUFA-Einholung beginnt, nachdem Sie in der Stellantis Financial Services Online Financing Plattform Ihre Daten eingetragen haben und den Button "Angaben verbindlich abschicken" klicken. Diese Anfrage wird in der SCHUFA als „allgemeine Leasinganfrage“ gespeichert. Kommt der Vertrag zustande, erfolgt eine entsprechende Meldung.
Mit dem vereinbarten Vertragsende erfolgt, gemäß den Bestimmungen der SCHUFA - keine gesonderte Endmeldung. In der SCHUFA-Auskunft gilt anhand der Laufzeit und keiner folgenden Negativ-Meldung der Vertrag automatisch als beendet.
Prinzipiell ist eine Umschreibung des Vertrags auf eine andere Person möglich. Voraussetzung ist allerdings eine entsprechende Bonität und eine vorherige Prüfung des Neukunden durch uns.
Der Leasingnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Leasingnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (z. B. Angabe zur entgeltlichen Finanzierungshilfe, Angabe zum Anschaffungspreis, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat. Der Leasingnehmer hat alle Pflichtangaben erhalten, wenn sie in der für den Leasingnehmer bestimmten Ausfertigung seines Antrags oder in der für den Leasingnehmer bestimmten Ausfertigung der Vertragsurkunde oder in einer für den Leasingnehmer bestimmten Abschrift seines Antrags oder der Vertragsurkunde enthalten sind und dem Leasingnehmer eine solche Unterlage zur Verfügung gestellt worden ist.
Soweit der Leasinggegenstand bereits übergeben wurde, hat ihn der Leasingnehmer spätestens innerhalb von 30 Tagen zurückzugeben und für den Zeitraum zwischen der Übergabe und der Rückgabe des Leasinggegenstandes den vereinbarten Sollzins zu entrichten. Die Frist beginnt mit der Absendung der Widerrufserklärung.
Grundsätzlich ist eine vorzeitige Vertragsbeendigung nach Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht möglich. Außerordentliche Kündigungsgründe, wie z. B. Totalschaden oder Diebstahl sind hiervon nicht berührt.

Für unsere Kunden:

Die erste Leasingrate ist am Tag der Zulassung des Fahrzeugs fällig. Unmittelbar nach Eingang des Leasingvertrages bei der Stellantis Financial Services wird die erste Leasingrate vom angegebenen Konto abgebucht.
Eine Fälligkeitsverlegung ist möglich. Die Fälligkeit der letzten Leasingrate muss vor dem ursprünglich vereinbarten Vertragsende liegen. Bitte informieren Sie uns schriftlich über Ihr gewünschtes Fälligkeitsdatum oder ganz bequem über unser Online-Kundencenter.
Änderungen Ihrer persönlichen Daten wie Name, Adresse oder Bankverbindung können Sie uns schriftlich oder auch ganz bequem im Internet über unser Online-Kundencenter mitteilen.
Neben der Meldung an die zuständige Versicherung, bitten wir Sie, entstandene Schäden an Ihrem geleasten Fahrzeug auch bei uns und bei Ihrem FIAT-Vertragspartner zu melden.
Am Ende des Leasingvertrages geben Sie Ihr Fahrzeug an Ihren FIAT-Vertragspartner zurück.

Nach Abgleich der vereinbarten Laufleistung mit der tatsächlichen Laufleistung werden von der Stellantis Financial Services eventuelle Mehr-Kilometer nachberechnet bzw. eventuelle Minderkilometer vergütet. +/- 2.500 km bleiben bei der Berechnung ausgenommen. Bitte entnehmen Sie dem Ihnen ausgehändigten DEKRA-Schadenkatalog die nötigen Informationen über den vertragsgemäßen Zustand des Fahrzeugs bei Rückgabe.

Die Zulassungsbescheinigung Teil II verbleibt bei der Stellantis Financial Services als Eigentümerin des an Sie verleasten Fahrzeugs.
Jeder, der vom Leasingnehmer dazu berechtigt wurde und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
Selbstverständlich! Ein Aufenthalt in europäischen Ländern ist möglich, solange in diesen Versicherungsschutz gemäß der Kraftfahrzeugversicherung besteht. Reisen in Länder außerhalb der europäischen Gemeinschaft sind ab einem Aufenthalt von 30 Tagen durch den Leasinggeber zu genehmigen.
Für Schäden am Leasingfahrzeug haftet grundsätzlich der Leasingnehmer. In jedem Fall tritt er mit Abschluss des Leasingvertrags sämtliche Rechte an einer eventuell abgeschlossenen Kaskoversicherung, sowie im Haftpflichtschadensfall sämtliche fahrzeugbezogenen Schadensersatzansprüche gegen den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung an den Leasinggeber ab.